Stand vom 11.12.2024
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Wonder Rabbit Studio eGbR (nachfolgend „Studio“) und ihren Kundinnen, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen, insbesondere Rahmenverträge, getroffen wurden.
1.2 Im Falle eines Rahmenvertrages oder individueller Vereinbarungen haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB, soweit sie von diesen abweichen.
1.3 Kundinnen im Sinne dieser AGB sind Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB, einschließlich juristischer Personen (z. B. Unternehmen, Institutionen, Bildungseinrichtungen, Startups) sowie natürliche Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, wie z. B. Einzelunternehmerinnen und Personengesellschaften. Endverbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB sind derzeit ausdrücklich nicht umfasst.
2.1 Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Studio und den Kund*innen im Rahmen kreativer Dienstleistungen wie Videoproduktion, Grafikdesign, Webdesign usw.
3.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundinnen das Angebot des Studios annehmen, entweder durch schriftliche Bestätigung des Angebots, durch die Unterzeichnung eines Vertrages oder durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des Auftrags. Bei kleineren Aufträgen (z. B. Visitenkarten, Flyer, Einzelgrafiken) gilt bereits die Zusage der Kundinnen als verbindlicher Auftrag.
3.2 In Fällen, in denen keine formelle Angebotserstellung erfolgt, wird der Auftrag durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung des Studios oder durch die Ausführung der ersten Arbeiten als verbindlich angesehen.
3.3 Die Kommunikation zwischen dem Studio und Kund*innen erfolgt in der Regel über digitale Kanäle, insbesondere per E-Mail. Nachrichten, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als rechtsverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine andere Form (z. B. Schriftform) verlangt wird.
3.4 Zusätzlich kann die Kommunikation über Dienste wie WhatsApp und Telegram erfolgen, jedoch nur für Kund*innen, die mit dem Studio einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Nachrichten über diese Plattformen dienen primär der Abstimmung und Organisation und gelten nur dann als rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.5 Das Studio behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die angefragte Leistung nicht im Rahmen des Leistungsportfolios des Studios liegt.
3.1 Das Studio erbringt seine Leistungen in den Bereichen Videoproduktion (animierte Videos und Filme, Werbefilme, Imagefilme, Motion Design, Videoschnitt), Branding, Grafikdesign, Animationen, Motion Graphics, Videos, Erklärfilme, Social Media Content, Webdesign und Webseiten-Betreuung.
3.2 Die Kundin stellt sicher, dass alle von ihr bereitgestellten Materialien – insbesondere Texte, Bilder, Videos und Grafiken – frei von Rechten Dritter sind oder sie über die notwendigen Rechte zur Nutzung und Bearbeitung dieser Materialien verfügt. Sollte die Kundin Material einreichen, das Personen, Orte oder Produkte abbildet, muss sie die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung und Nutzung dieser Bilder durch Dritte sicherstellen.
3.3 Falls die Kundin keine eigenen Bilder oder Grafiken zur Verfügung stellen kann, bietet das Studio an, Stockmedien zu verwenden. In diesem Fall gelten die Nutzungsrechte der jeweiligen Plattformen und Anbieter der Stockmedien. Die Kundin ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen dieser Plattformen zu beachten und das Studio von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
4.1 Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke sind durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt und bleiben geistiges Eigentum des Studios.
4.2 Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält die Kund*in einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte an den Werken. Diese Rechte gelten ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck.
4.3 Änderungen an den Werken durch die Kund*in sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Studios zulässig.
4.4 Eine Übertragung von Nutzungsrechten oder die Vergabe von Unterlizenzen an Dritte ist ohne Zustimmung des Studios ausgeschlossen.
4.5 Konzepte, Ideen und Entwürfe des Studios, die während der Zusammenarbeit entwickelt wurden, bleiben auch dann geistiges Eigentum des Studios, wenn sie nicht umgesetzt werden.
4.6 Das Studio behält sich das Recht vor, Techniken und allgemeine Elemente, die im Rahmen eines Projekts entwickelt wurden, für andere Projekte zu nutzen, sofern dabei keine Geschäftsgeheimnisse der Kund*in offenbart werden.
5.1 Die Vergütung erfolgt gemäß dem im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegten Stundensatz oder Pauschalbetrag.
5.2 Die Kund*in ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages nach Vertragsabschluss zu leisten. Erst nach Eingang der Anzahlung wird das Studio mit der Arbeit beginnen.
5.3 Teilzahlungen sind möglich und werden individuell im Vertrag geregelt.
5.4 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
5.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich das Studio das Recht vor, die weitere Erbringung von Leistungen auszusetzen, ohne dass dies als Vertragsverletzung gilt.
6.1 Ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB besteht nicht, da die Leistungen des Studios ausschließlich für Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB erbracht werden.
7.1 Die Kundin kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen (per E-Mail oder postalisch). Die Kündigung wird wirksam, sobald die schriftliche Mitteilung beim Studio eingeht.
7.2 Im Falle einer Kündigung wird die bereits geleistete Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags nicht zurückerstattet.
7.3 Die Kundin ist verpflichtet, für alle bereits erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen; dies umfasst Entwürfe, Skizzen und andere bereits erstellte Werke.
7.4 Eine Kündigung ist nur zulässig bei Vorliegen eines wichtigen Grundes; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Qualitätsmängeln oder wiederholten Fristüberschreitungen.
7.5 Falls die Kundin mit Zahlungen in Verzug ist und trotz Fristsetzung den offenen Betrag nicht begleicht, behält sich das Studio das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und die Kundin zur Zahlung aufzufordern.
7.6 Nach der Kündigung stellt das Studio der Kundin eine Schlussrechnung aus; die Kundin verpflichtet sich zur Begleichung innerhalb der vereinbarten Frist.
.1 Änderungswünsche sind während des Projekts grundsätzlich möglich; solche Änderungen werden zu den gleichen Konditionen durchgeführt.
8.2 Wenn Änderungswünsche den ursprünglichen Leistungsumfang erheblich überschreiten oder zu einer wesentlichen Veränderung führen (z. B. grundlegende Änderungen am Konzept), behält sich das Studio das Recht vor, Preis- und Terminanpassungen vorzunehmen.
8.3 Bei größeren Änderungen informiert das Studio die Kundin über die zu erwartenden Mehrkosten und den neuen Fertigstellungstermin; eine Anpassung erfolgt nach Aufwand oder einer neuen Vereinbarung mit der Kundin.
8.4 Das Studio behält sich das Recht vor, Änderungen abzulehnen, wenn diese den ursprünglichen Auftrag übermäßig verändern oder aus organisatorischen Gründen nicht möglich sind.
9.1 Die Kundin verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung aller benötigten Materialien (z. B. Texte, Bilder) sowie vollständigem Feedback.
9.2 Verzögert sich das Projekt aufgrund verspäteter Bereitstellung von Materialien oder Feedback durch die Kundin, behält sich das Studio das Recht vor, den Abgabetermin entsprechend zu verschieben; zusätzliche Kosten können der Kundin in Rechnung gestellt werden.
9.3 Das Studio übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Qualitätseinbußen aufgrund fehlender oder unvollständiger Materialien bzw. Feedbacks seitens der Kundin.
10.1 Das Studio haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios beruhen.
10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund*in regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Studios auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.3 Das Studio übernimmt keine Haftung für:
10.4 Die Haftung des Studios ist – außer in den Fällen uneingeschränkter Haftung nach Ziffer 11.1 – auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung begrenzt.
10.5 Die Kundin stellt das Studio von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Nutzung von durch die Kundin bereitgestellten Materialien oder Informationen beruhen, es sei denn, das Studio hat diese Ansprüche zu vertreten.
10.6 Das Studio haftet nicht für Schäden, die durch technische Störungen, höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder den Einsatz von Subunternehmer*innen entstehen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
11.1 Das Studio verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen und verwendet diese ausschließlich für die Vertragsdurchführung.
11.2 Die Kund*in ist für die Bereitstellung aller erforderlichen Daten verantwortlich; beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen.
12.1 Das Studio legt der Kundin die erstellten Werke zur Abnahme vor. Die Kundin ist verpflichtet, die Werke innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt zu prüfen und abzunehmen, sofern sie den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
12.2 Kleinere Mängel, die die Funktionalität oder den Gesamteindruck des Werkes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
12.3 Nimmt die Kundin das Werk innerhalb der Frist nicht ab und meldet auch keine Mängel, gilt das Werk als abgenommen.
12.4 Bei Mängelrügen hat die Kundin diese detailliert und schriftlich zu beschreiben; das Studio hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
12.5 Nach der Abnahme des Projekts bietet das Studio Support für Fehlerbehebungen oder kleinere Anpassungen für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos an. Darüber hinausgehender Support wird gesondert berechnet.
13.1 Das Studio ist berechtigt, die Kundin als Referenz zu nennen sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Werke zu Präsentations- und Werbezwecken zu nutzen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
13.2 Die Referenznennung kann in Form von Firmenlogo, Projektbeschreibung sowie Abbildungen der erstellten Werke erfolgen; sie darf in allen Medien, einschließlich Internet sowie sozialen Netzwerken, verwendet werden.
13.3 Die Kundin kann der Verwendung als Referenz schriftlich widersprechen, wenn sie dafür wichtige Gründe hat; in diesem Fall wird das Studio die Referenznennung unterlassen oder entfernen.
13.4 Das Studio verpflichtet sich, bei der Referenznutzung keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse der Kundin offenzulegen; es verpflichtet sich auch dazu, Referenzen nicht vor Veröffentlichung durch die Kundin zu zeigen.
14.1 Das Studio ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmerinnen einzusetzen.
14.2 Das Studio haftet für die Leistungen von Subunternehmerinnen wie für eigene Leistungen.
14.3 Die Beauftragung von Subunternehmerinnen entbindet das Studio nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Kundin.
15.1 Im Falle höherer Gewalt ist das Studio für die Dauer der Behinderung von seiner Leistungspflicht befreit; als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind.
15.2 Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, behördliche Maßnahmen sowie Störungen der Telekommunikation.
15.3 Das Studio wird die Kund*in unverzüglich über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt informieren; beide Parteien verpflichten sich, ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Studios, sofern die Kund*in Kaufmann/-frau im Sinne des § 14 BGB ist.
16.3 Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, zunächst eine einvernehmliche Lösung durch Mediation oder außergerichtliche Verhandlungen anzustreben.
16.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.